Mittwoch, 4. Juli 2007

Die Lex Koller oder der beschränkte Erwerb von Grundstücken durch Ausländer

Um zu verhindern, dass zuviel Schweizer Boden in ausländische Hände gerät, wurde vor Jahren das Gesetz, Lex Koller, geschaffen.
Nun hat der Bundesrat dem Parlament zwei Botschaften überwiesen, welche eine Abschaffung dieses Gesetztes vorsehen. Es soll also in Zukunft Ausländer wieder gestattet werden ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben.
Der Bundesrat erwartet, dass dadurch dank ausländischen Investitionen mancherorts das sehr knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössert wird. Allerdings ist aber auch zu befürchten, dass dadurch in Tourismusregionen das Angebot an Zweitwohnungen steigen könnte.
Auf gut schweizerisch-föderalistische Art werden deshalb die Kantone aufgefordert innerhalb der nächsten drei Jahre flankierende Massnahmen aus zu arbeiten, welche einen solchen nicht gewünschten Wildwuchs verhindern sollen.
Und schon kommen die so genannt flankierenden Massnahmen von links und von rechts unter Beschuss. Mit anderen Worten das Chaos ist vor programmiert.

Darum möchte Abraxon an dieser Stelle wieder einmal darauf hinweisen, dass jeder, welcher sich einen Zweitwohnsitz, eine Kapitalanlage in Schweizer Immobilien oder ganz einfach und simpel ausgedrückt eine Ferienwohnung in der Schweiz erstehen möchte, gut daran tut, wenn er dieses Geschäft möglichst bald tätigt. Billiger wird es in Zukunft ganz sicher nicht.

Dienstag, 26. Juni 2007

Erfolge abseits der Landstrasse








Vals, ein kleines Dorf im Val Lumnezia, man könnte sagen; ein Tal irgendwo in Graubünden, ist eine Walserdeutsche Sprachinsel in einer sonst räterromanisch sprechenden Region.
Der Ort lebt vor allem von Landwirtschaft, seiner durch Wasserkraft erzeugten Energie, seinem weit herum bekannten Mineralwasser und seit neuestem wieder von seinem Thermalbad und dem dazu gehörenden Hotel.

Als Anfang der 80er Jahre die Gemeinde diese, man könnte sagen, heruntergekommene Anlage von einer Grossbank kaufen musste um sie so vor dem drohenden Konkurs zu retten, gab es mehr so genannte Experten, die davon abrieten und einer Investition so ganz abseits von allem Weltgeschehen und zudem alles andere als zentral gelegen keine Chance gaben als Befürworter.
Alleine dem Mut und dem Unternehmergeist einiger weiterdenkenden Köpfe ist die darauf folgende Erfolgsgeschichte zu verdanken.
1996 erteilte man dem Stararchitekten Peter Zumthor den Auftrag ein neues, modernes Thermalbad zu erbauen. Das Projekt ist so gut gelungen, dass es innert kürzester Zeit weltbekannt wurde und schon zwei Jahre danach vom Kanton Graubünden unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Der auf die Eröffnung folgende Medienrummel lockte derart viele Besucher an, dass man so schnell als möglich auch die sich immer noch im Gange befindende Erneuerung der Hotelanlage in Angriff nehmen musste.

Heute kann die Betreiberfirma mit Stolz folgende Zahlen präsentieren:
Umsatzsteigerung: innerhalb von 10 Jahren von 5 auf 16 Millionen CHF
Übernachtungszahlen: 57'000 Übernachtungen
Zimmerauslastung: 78 Prozent
Mitarbeiter: 160 Personen (50 davon aus der Region)

Sie sehen also, sogar heute kann man noch mit der richtigen Idee und Einstellung auch abseits der Landstrasse Erfolge verbuchen. Nicht wenige unserer Objekte warten auf solches Unternehmertum und werden es lohnen.
Abraxon hilft Ihnen gerne dabei.

Dienstag, 19. Juni 2007

Hotel - Investitionen rentieren!

Wie aus der Tagespresse zu entnehmen ist, hat das seit Jahren wirtschaftlich sehr erfolgreiche 5-Sterne Ferienhotel „Steigenberger Belvédère“ in Davos im Geschäftsjahr 2006 einen weiteren Rekord erzielt.
So konnte der Umsatz gegenüber dem bereits sehr guten Vorjahr um rund 1.46 Millionen auf 13.83 Millionen erhöht werden.
Die Logiernächtezahl konnte noch einmal gesteigert werden und hat jetzt die Grenze von 40'000 Übernachtungen erreicht.
Mit einem Bruttobetriebsergebnis von 4.17 Millionen Franken lassen sich natürlich auch Re-Investitionen ins Auge fassen. Vor allem da auch das kommende Geschäftsjahr nur Gutes erwarten lässt.
So werden im Moment 9.5 Millionen Franken in die Sanierung von 71 Zimmern und in den Umbau des Empfangs investiert.
Im folgenden Jahr sind wiederum Umbauten und Erneuerungen in der Grössenordnung von sechs bis sieben Millionen Franken geplant.
Sie sehen also, es geht!
Abraxon unterhält sich gerne mit Ihnen über Ihre Projekte und unser Hotelangebot.http://www.abraxon.com/

Donnerstag, 14. Juni 2007

Der Holzboden

Immer mehr Bauherren und Eigentümer von Immobilien entscheiden sich an manchen Stellen für möglichst natur belassene Materialien.
Neben dem ökologischen und gesundheitlichen Effekt spielt sicher auch noch die Attraktivität dieser Produkte eine Rolle.Hinzu kommt, dass gerade Produzenten dieser Waren oft mit all ihrer Liebe zur Qualitätsarbeit und zu ihren Produkten nichts anderes können als Qualität zu fertigen.

Holzböden sind angenehm warm, binden keinen Staub und sind trittelastisch.

Für Holz - den nachwachsenden Rohstoff mit vielfältiger Verwendung - sprechen drei Hauptargumente: • die umweltfreundliche Produktion im Wald• die ökonomischen und ökologischen Vorzüge des Bauens mit Holz• die hervorragenden technologischen und ästhetischen Werkstoffqualitäten
Sie können Holz als Dielen, Parkett oder Holzpflaster verlegen:
§ Dielen sind mit Nut und Feder versehene Massivhölzer aus Fichte, Tanne, Buche, Lärche und Kiefer.
§ Parkett besteht aus Stäben, Riemen oder Tafeln und wird überwiegend in den Holzarten Eiche, Buche, Kiefer, Esche und Ahorn angeboten.
§ Holzpflaster besteht aus einzelnen scharfkantig geschnittenen Holzklötzen.
Die Wohnqualität

Die Wohnqualität und Wohngesundheit als Merkmal von Baustoffen und Gebäuden hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Neben bauphysikalischen Daten wie Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Brandschutz können insbesondere Emissionen und biologische Faktoren unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit beeinflussen. Eine zentrale Größe ist das Raumklima. Mit hervorragendem Wärmeschutz, angenehmen Oberflächentemperaturen und trockener Bauweise besitzt hier der Holzbau ein natürliches Plus.

Warme Böden
Die bekannte Fußwärme von Holzfußböden wie Dielenböden, Parkett oder Holzpflaster lässt sich auch durch Handauflegen testen. Holz ist ein schlechter Wärmeleiter, d.h. es entzieht der berührenden Fläche wenig Wärme und fühlt sich daher angenehm warm an.

Kühl im Sommer
Der hohe Wärmeschutz wirkt auch umgekehrt. Im Sommer bleibt der Holzboden angenehm kühl. In Hitzeperioden schafft abendliches Lüften rasch das richtige Klima für die Nachtruhe. Holzböden heizen infolge relativ geringer Speichermasse weniger lange nach.

Gepufferte Luftfeuchte
Holzbauelemente mit ihren Beplankungen und Bekleidungen zeigen ein charakteristisches Pufferverhalten. Sie nehmen Feuchtigkeit bei Luftfeuchtigkeitsspitzen im Raum auf, speichern sie und geben sie bei trockenem Wohnklima wieder ab. Außerdem gibt es bei Holzböden dank trockener Bauweise keine nennenswerte Neubaufeuchte.


Keine Schimmelpilze
Schimmelpilzbildung ist auf Holzböden nicht zu befürchten. Durch den ausgezeichneten Wärmeschutz sind auch Raumecken so warm, dass dort keine Tauwasserbildung an den Innenoberflächen der Außenbauteile stattfindet.

Raumluft und Wohnhygiene
Die Raumluft ist für die Bewohner Atemluft und Klimamedium. Außer der Versorgung mit Sauerstoff vermittelt sie „Klimadaten“ wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung. Wohnhygienisch wirksam sind daneben verschiedene Bestandteile und Beimengungen, die aus der Außenluft und intern aus Baustoffen, aber auch aus der Nutzung stammen können. Zu solchen nutzungsbedingten Bestandteilen zählen:
• Kohlendioxid aus der Atmung,
• Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Oxide des Stickstoffs und organische Verbindungen aus Verbrennungsprozessen,
• Wasserdampf,
• Tabakrauch,
• Stoffwechselprodukte, Ausdünstungen, Geruchsstoffe, Duftstoffe.

All diese Bestandteile absorbiert ein möglichst natur belassener Holzboden in hohem Masse.
Interessanter Link: http://www.infoholz.de/

Sonntag, 10. Juni 2007

Wärmetechnische Gebäudesanierung

Natürlich ist es lobenswert, wenn man sein Haus aus rein ökologischer Sicht saniert.
Man kann so weniger Energiestoffe verbrauchen, hat einen geringeren CO2 – Ausstoss, usw., usw..
Diese Gedanken einmal bei Seite lassend, kann man die Sache natürlich auch vom ökonomischen Gesichtspunkt aus betrachten.
Auch hier kann der Gedanke seinen Energieverbrauch durch bauliche Massnahmen zu drosseln durch aus ein lohnender sein. In unserem Artikel – Kostbare Wärme – in unserem Label – Lifestyle – haben Sie ein Beispiel für die Berechnung Ihres Wärmeverbrauches.
Die Kantone unterstützen heut zu tage solche Sanierungen mit Förderungsbeiträgen.
So oder so sollte man sich von einem neutralen Fachberater, viele Kantone bieten einen solchen Service an, helfen lassen.
Denn eine Sanierung richtig planen und ausführen, hat heute einen beachtlichen Spareffekt.
Nehmen wir zum Beispiel den Kanton Graubünden. Er unterstützt wärmetechnische Gebäudesanierungen mit Förderungsbeiträgen. Allerdings sollte man die Beitragsgesuche vor dem Baubeginn einreichen. Nachträglich werden keine Beiträge mehr gewährt.
Die Anforderungen für die Gewährung von Förderungsbeiträgen sind im Normalfall Sanierungsmassnahmen an Dach, Wänden, Fenster und Keller. Mit diesen Massnahmen erreicht man in der Regel eine Halbierung der Energiekosten.
Um einen möglichst grossen Erfolg einer solchen Sanierung zu garantieren braucht es in erster Linie vom Bauherrn selbst grosses Engagement und, wie oben schon erwähnt, die Hilfe von Fachberatern. Denn eines ist sicher; viele Architekten, Bauunternehmer, Heizungssanitäre, usw., usw. verfügen auch heute noch nicht über all zu grosse Kenntnisse, was diese Art des neuen Bauens anbelangt.

Hier nun ein kurzer Überblick über die Sanierungskosten im Einzelnen:
Folgende Zahlen sind im Jahre 2007 für ein normales Einfamilienhaus als Durchschnittszahlen berechnet.

Neue Fenster:
15'000 bis 25'000 CHF

Hier kann die Preisspanne relativ gross sein. Kommt es doch darauf an ob man: Zweifach- oder Dreifachverglasung nimmt und welche Glasqualität man auswählt.
Ebenso den Preis und die Wärmedämmung bestimmt die Rahmenart. Ob der Fensterrahmen aus Holz, Metall oder Kunststoff ist spielt eine wesentliche Rolle.

Dämmung der Fassade:
40'000 bis 70'000 CHF

Bei diesen Preisen wird von einer Kompaktfassade ausgegangen. Eine hinterlüftete Fassade ist meistens etwas teurer und Ihr Preis ist sehr von der Qualität und der Wahl des Verkleidungsmaterials abhängig.
In dieser Preisschätzung sind die Planung und die Korrekturen an der bestehenden Fassade mit eingeschlossen.

Dämmung des Daches.
15'000 bis 35'000 CHF
Die zweite Zahl (bis...) ist etwas hoch gegriffen. Aber meistens bleibt es bei einer Dachisolation nicht nur beim Dämmungsmaterial. Oft müssen auch noch Veränderungen oder Reparaturen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden.
Ist das Dach soweit in gutem Zustand ist deshalb manchmal auch schon mit einer Dämmung des Estrichbodens gedient.



Dämmung des Estrichbodens:
5'000 bis 10'000 CHF

Nicht vergessen sollte man hier die Isolation der Estrichtüren und der Trennwände zu den Wohnräumen.

Dämmung der Kellerdecke:
5'000 bis 10'000 CHF

Auch hier ist, wie beim Estrich, auch die Isolation der Fenster, der Kellertüre und der Trennwände zu den Wohnräumen mit ein zu beziehen.

Kompaktsolaranlage für Warmwasser:
10'000 bis 15'000 CHF
Auf dieses Thema möchten wir in einem späteren Artikel genauer eingehen.

Heizung:
15'000 bis 30'000 CHF
Diese Kosten hängen sehr stark vom Isolationszustand des Hauses ab. Qualitativ bieten alle modernen Heizungen etwa den gleichen Standart. Hinzu käme hier noch der Einsatz von Wärmepumpen und Holzheizung. Auch diesem Thema möchten wir einen separaten Artikel widmen.

Komfortlüftung:
10'000 bis 15'000 CHF
Nicht nur der Aufwand beim Einbau der Rohre ist auf den Preis ausschlaggebend. Es fragt sich auch ob und in welcher Form solch eine Lüftung notwendig ist und wie sie mit der verwendeten Gebäudeisolierung korrespondieren muss.

Diese Angaben wurden zum Teil von -Energie Schweiz- übernommen, http://www.energie-schweiz.ch/
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.energie.gr.ch/ oder bei der Energieberatung anderer Kantone.

Donnerstag, 7. Juni 2007

Wohnen am Zürichsee

Viele unserer ausländischen Kunden, welche sich als ständiges, zweit oder dritt Domizil eine Wohnung, ein Haus oder eine Villa suche, denken zuerst an ein Objekt in Zürich und dort vorzugsweise am See und natürlich auch mit Seesicht.

Dort etwas Passendes zu finden ist nicht immer ganz leicht und das Angebot wird von Tag zu Tag nicht grösser, nein im Gegenteil, immer kleiner.
Ist Bauland in der Schweiz, bedingt durch ihre Grösse, an und für sich schon eine rare Sache, ist es in dieser speziellen Region gerade zu eine Kostbarkeit. Entsprechend astronomisch sind dann auch die Preise, welche für einen Quadratmeter Wohnfläche bezahlt werden.
Man kann in etwa wie folgt kalkulieren:
Eigentumswohnung ohne Seesicht = 100%
Eigentumswohnung mit beschränkter Seesicht = 120%
Eigentumswohnung mit unbeschränkter Seesicht = 150%

So kann es also sein, dass im gleichen Wohnblock die gleiche Wohnung ohne Seesicht 1 Million kostet, mit Seesicht aber 1,5 Millionen. Das heisst, 500'000.00 CHF mehr.
Umso erstaunlicher ist es, dass gerade diese teuren Wohnungen bei früheren Preiseinbrüchen in ihrem Wert konstant blieben. Und in Zukunft ist bei diesen Immobilien sogar mit grösster Sicherheit mit einer satten Wertsteigerung zu rechnen.
Auf die gleiche Situation, in den Nobelkurorten haben wir ja schon in einem früheren Post hingewiesen.

Für Toplagen mit Seesicht, Ruhe und luxuriösem Innenausbau wird heute ohne Problem schon 14'000.00 CHF (pro bebautem Quadratmeter) oder mehr bezahlt.
Und dies wohlverstanden für Eigentumswohnungen. Privates Bauland für eine Villa ist praktisch schon gar nicht mehr zu finden und, wenn ja, zu satten Quadratmeterpreisen und nicht selten mit strengen Auflagen.
Abraxon Immobilien und Investment weiss im Moment von einem Grundstück mit direktem See – Anstoss und somit unverbaubarer Lage. Der jetzige Eigentümer will für das rund 8'000 m2 grosse Grundstück ca. 28 Millionen Franken und verkauft es nur unter der Bedingung, dass vom Nachfolger dort eine in die Umgebung passende Villa erstellt wird und keinesfalls ein Block mit Eigentumswohnungen.

Trotz der oben beschriebenen Situation, oder eben gerade darum, sind die noch angebotenen Immobilien meist schon vor der Fertigstellung verkauft.
Auch bei Abraxon bleibt oft nicht einmal die Zeit eine solche Villa oder Eigentumswohnung auf der Website zu publizieren. Als Interessent ist es deshalb von Vorteil zum Beispiel unsere Newsletter http://www.abraxon.com/newsletter.html abonniert zu haben. Hier werden solche Objekte zuerst angeboten und kommen in ihrer Publikation meist nicht weiter.

Zu letzt noch ein wichtiger Tipp: Wenn Sie vom Plan weg kaufen, suchen Sie sich einen seriösen Immobilienmakler aus. Prüfen Sie auch die am Bau teilnehmenden Generalunternehmen und Handwerker oder lassen Sie Abraxon prüfen.

Sonntag, 27. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem3

Quellensteuer:
Die Quellensteuer ist für natürliche Personen, welche keine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung – C) haben und weder mit einem/er Schweizer/in verheiratet sind oder mit einer Person mit Niederlassungsbewilligung in einer rechtlich nicht getrennten Ehe leben. Ebenso ist sie für natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Die Quellensteuer unterliegt besonderen Tarifen und wird in einem eigenen Verfahren veranlagt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Diese Steuern sind kantonale Steuern und deshalb von Kanton zu Kanton wieder unterschiedlich.
In den meisten Kantonen umfasst sie Vermögensüberträge an Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, entfernte Verwandte und nicht verwandte Dritte. Sie ist nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft.
Normalerweise gilt für nahe Verwandte 0 bis 5 Prozent, bei entfernten Verwandten 10 bis 20 Prozent und bei nicht verwandten Dritten 30 bis 50 Prozent.

Pauschalbesteuerung:
Für nicht erwerbstätige vermögende Ausländer ist diese Art der Besteuerung eine sehr interessante Möglichkeit viel Steuern zu sparen und der häufigste Grund der Domizilnahme in der Schweiz.
Besteuert wird nicht nach dem tatsächlichen Vermögen und Einkommen sondern alleine nach dem tatsächlichen Lebensaufwand. Dieser wird aus dem durchschnittlichen Wert der gemieteten Wohnung oder des Eigenheimes errechnet.

Normalerweise wird das Fünffache des jährlichen Eigenmietwertes genommen und dieser Wert mit 5 Prozent kapitalisiert. Dieser so errechnete Vermögenswert ist dann die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuerberechnung.
Um Missbräuche (zu tiefer Mietwert) zu verhindern ist eine Mindestberechnungs-grundlage festgesetzt, beispielsweise CHF 150'000.00.

Von dieser Sparmöglichkeit kann nur profitieren, wer das erste Mal Wohnsitz in der Schweiz beansprucht oder mindestens 10 Jahre Landesabwesend war. Zudem darf die Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Das Welteinkommen wird also nicht berücksichtigt und muss nicht offen gelegt werden.
Erwerbseinkünfte und Kapitalerträge aus dem Ausland bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Freitag, 18. Mai 2007

Kostbare Wärme

In einem schlecht isolierten Haus können Unmengen an Energie durch die Fassade, die Fenster und durch das Dach verloren gehen.
In einem normalen Einfamilienhaus sind dies schnell einmal 2'000 bis 3'000 Liter Heizöl pro Jahr.
Aber nicht nur der Geldbeutel, sondern auch Ihr Wohlbefinden leidet. Neben dem Heizkörper kommen Sie ins Schwitzen, zwei Meter daneben müssen Sie sich eine Wolljacke überziehen.
Wie gross Ihr Sparpotenzial sein ist, können Sie selber errechnen:
Teilen Sie den Energieverbrauch pro Jahr durch die Anzahl Quadratmeter der beheizten Räume.
Beispiel: Wenn Sie für Heizung und Warmwasser pro Jahr 3'000 Liter Heizöl verbrauchen und Ihr Haus 150 m2 beheizte Fläche aufweist, dann ist Ihre Energiezahl 20 Liter pro Quadratmeter und Jahr.
Wenn Sie mehr als 10 Liter pro Quadratmeter verbrauchen, stimmt etwas nicht. Ein energietechnisch erneuertes Haus benötigt etwa 7 bis 10 Liter pro Jahr und Quadratmeter.

Donnerstag, 17. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem 2

Es wir unterschieden zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Firmen).
Das föderalistische System der Schweiz schlägt sich auch in der Steuerbewertung nieder. Die steuerliche Belastung kann von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Es ist deshalb vor der Wohnsitzwahl unbedingt erforderlich dies individuell und von Fall zu Fall ab zu klären wie wichtig die Steuerfrage bei der Wohnsitzwahl ist.
Steuerpflichtig ist jede Person, welche in der Schweiz Wohnsitz hat. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen mit unbeweglichem Vermögen (Immobilien, etc.) in der Schweiz.
Die wichtigsten Steuern sind: Einkommen-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer. Hinzu zu kommen noch Steuern wie: Grundstücksgewinn-, Liegenschafts- und Handänderungssteuern.

Ordentliche Steuern erheben:
§ Der Bund; er finanziert sich vor allem aus indirekten Steuern wie: Mehrwertsteuer und Mineralsteuer.
Direkte Steuer erhebt er von allen berufstätigen natürlichen Personen welche in der Schweiz Wohnsitz haben oder sich hier aufhalten und einem Erwerb nachgehen. Der Maximalsatz liegt bei 11.5%.
Weiter wird auf jeden Ertrag bei Wertpapieren und Zinsen von Guthaben auf Schweizer Banken eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese Sicher-
heitssteuer wird zurück erstattet oder bei ordentlicher Deklarierung des Einkommens von der Einkommenssteuer abgezogen.

§ Der Kanton: erhebt Einkommens- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegt zwischen 2 bis 7 Promillen.
§ Die Gemeinde: berechnet ihre Steuer, indem sie die kantonale Steuer mit einem Faktor multipliziert.

§ Die Einkommensteuer: wird vom Bruttogesamteinkommen minus der berechtigten Abzüge errechnet. Sie ist von Kanton zu Kanton verschieden. So bezahlt beispielsweise eine verheiratete Person mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000.00 im Kanton Zug 3.44 Prozent und im Kanton Jura 11.9 Prozent.

Steuerbelastungsbeispiele:

§ Kanton Zug
Durchschnitt: -48.7
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -46.4
35'000.00 bis 80'000.00 -45.0
90'000.00 bis 1 Million -52.1

§ Kanton Schwyz
Durchschnitt -65.1
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -85.8
35'000.00 bis 80'000.00 -71.9
90'000.00 bis 1 Million -54.7

§ Kanton Zürich
Durchschnitt -93.0
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -151.8
35'000.00 bis 80'000.00 -92.2
90'000.00 bis 1 Million -85.0

§ Kanton Luzern
Durchschnitt -132.4
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -141.5
35'000.00 bis 80'000.00 -141.0
90'000.00 bis 1 Million -109.1

Obige Zahlen geben die Steuerbelastung des Bruttoeinkommens für Kanons-, Gemeinde- und Kirchensteuer aus dem Jahre 2005 wider.
Auf Grund der grossen Kantonalen Unterschiede ist es unbedingt zu empfehlen einen Experten zu Rate zu ziehen. Abraxon Immobilien und Investment hilft ihnen gerne weiter.

Mittwoch, 16. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem

Das schweizerische Steuersystem ist in direkte Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer aufgeteilt.
Aus der föderalistischen Aufteilung in Bund und Kantone bestehen in der Schweiz 27 Steuersysteme.
Es ist dabei zu beachten, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen sehr unterschiedlich sein können.
Die Kompetenzen der Kantone decken wichtige Bereiche wie etwa die Festlegung der Steuertarife und Steuersätze ab.
Besonders steuergünstige Kantone sind Zug und Schwyz. Neuerdings ziehen auch Kantone wie Nidwalden oder Appenzell mit lukrativen Vergünstigungen für Firmen nach. Aber auch in anderen Kantonen wie zum Beispiel Graubünden machen interessante Angebote für Firmen, wie auch für Privatpersonen.
Juristische (Firmen) und natürliche Personen sind dann steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz, ihre Betriebstätte oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch, wenn der Sitz/Wohnsitz im Ausland ist kann in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen an seinem Ursprung besteuert werden.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden hat die Schweiz mit vielen Industrieländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Samstag, 5. Mai 2007

In guter Gesellschaft

In guter Gesellschaft
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 MilliardenOtto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 MilliardenKlaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 MilliardenMerk-Erben (Chemie) mit ca. 1 MilliardeJan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 MillionenUnd viele mehr.......Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.

Bewilligungen

Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung und/oder Arbeitsbewilligung. Dabei ist es unwesentlich ob sie als hier privatisieren oder einer Arbeit nachgehen.
Die gesetzliche Regelung ist für die ganze Schweiz gleich. Zuständig sind jedoch die Migrationsämter bzw. die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.
Bei den Bewilligungen unterscheidet man zwischen Personen aus den EU und EFTA Staaten und den Nicht-EU Staaten. Für letztere gelten schärfere Bestimmungen.

Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz:

Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): weniger als ein Jahr

Daueraufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): bis 5 Jahre

Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung)

Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)

Studenten erhalten eine Bewilligung für die Dauer der Ausbildung oder für ein Jahr.
Die Jahresbewilligung wird dann jeweils bis zum Abschluss der Ausbildung um ein Jahr verlängert.

Die Bewilligungen gelten für die ganze Schweiz. Bei einem Wohnortswechsel gilt eine An- und Abmeldepflicht. Es ist nicht notwendig, dass Arbeits- und Wohnort im gleichen Kanton liegen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten für die 15 alten EU-Staaten. Für die ab dem 1. Mai 2004 hinzugekommenen neuen EU-Staaten gelten besondere Über-
Gangsregelungen.

Bei Selbständigerwerbenden gelten ab 2007 neue Regelungen (mehr darüber in einem späteren Kapitel)

Rentner und nichterwerbstätige Personen brauchen auch eine Aufenthaltsbe-
willigung und müssen nachweisen, dass ausreichend finanzielle Mittel und aus-
reichende Versicherungen im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen sind.
Noch Fragen dazu?

Kapital in der Schweiz

Kapital
in der Schweiz
ein beruhigendes Gefühl

In lockere Reihenfolge möchten wir unseren ausländischen Investoren, welche sich entschieden haben etwas von ihrem Kapital oder sogar ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, Informationen vermitteln, welche ihnen helfen sollen ihre Entscheidung nie zu bereuen.
Natürlich sind wir für Anregungen und persönliche Erfahrungen der Leser unseres Forums dankbar. Ihre Fragen bemühen wir uns mit Hilfe unserer Rechts- und Finanzberater möglichst ausführlich zu beantworten.
Ebenfalls möchten wir Sie vor zuviel Bürokratie, übereifrigen Beamten verschonen. Wir sind dafür besorgt, dass Sie so wenig wie nur möglich Steuern bezahlen, in der Schweiz in Ruhe ihr Business tätigen und zufrieden leben können.
Dies ist in manchen unserer Nachbarländer leider fast unmöglich geworden.

Beachten Sie jedoch, dass verschiedene Bestimmungen und Verordnungen in der Schweiz sich zum Teil regional unterscheiden können und, dass diese einer ständigen Veränderung unterworfen sind.
Wir empfehlen deshalb in einem konkreten Fall immer wieder nach zu fragen.

In guter Gesellschaft

Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.
Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.
Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.
Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....
Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.
Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:
August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 Milliarden
Otto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 Milliarden
Klaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 Milliarden
Merk-Erben (Chemie) mit ca. 1 Milliarde
Jan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 Millionen
Und viele mehr.......
Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.
Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.
Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.
Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.

Lebensqualität

Lebensqualität in der Schweiz

Auch wenn die Lebensunterhaltkosten im Vergleich zu den Nachbarländern in der Schweiz recht hoch sind, wird dies durch die Lebensqualität in jeder Hinsicht wieder wettgemacht.
Gerade im heut zu tage sehr umweltbewussten Denken und Handeln ist die Schweiz weltweit in einer Spitzenposition. Die Bevölkerung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert und verantwortungsvoll. Dieses Kriterium wird in den nächsten Jahren sehr an Bedeutung gewinnen und massgeblich zur Wertsteigerung eines Wohnsitzes in diesem Lande beitragen.
Auch das klimatisch ausgeglichene Klima wird in den nächsten Jahren, in welchen immer mehr Umweltkatastrophen erwartet werden, von Vorteil sein.
Die Kriminalität hält sich in Grenzen und die Verkehrssicherheit ist hoch.
Die wirtschaftliche Infrastruktur und die Verkehrstechnisch zentrale Lage ist hervorragende.
Wenn auch nicht gänzlich davon verschont, so ist der Leidensdruck unter einem wahren Beamten- und Gesetzesterror, wie er in unserm nördlichen Nachbarland langsam herrscht bei weitem nicht so ausgeprägt. Die Politiker sind sich bewusst, dass ihre neu geschaffenen Gesetze vom Volke jeder Zeit durch eine Standes oder Volksinitiative wieder zu Fall gebracht werden können und sind diesbezüglich aus eigenem Interesse etwas vorsichtiger und der Bevölkerung gegenüber weniger überheblich.
Auch der Umgang mit Beamten gestaltet sich, wenn auch nicht mehr so unkompliziert, so doch immer noch einfach und speditiv.
Die Gründung einer Firma ist in zwei Wochen erledigt, die Wohnsitzanmeldung in ein paar Tagen.
Teilen Sie es uns mit, wenn Sie Fragen zu diesen Themata haben.