Sonntag, 27. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem3

Quellensteuer:
Die Quellensteuer ist für natürliche Personen, welche keine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung – C) haben und weder mit einem/er Schweizer/in verheiratet sind oder mit einer Person mit Niederlassungsbewilligung in einer rechtlich nicht getrennten Ehe leben. Ebenso ist sie für natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Die Quellensteuer unterliegt besonderen Tarifen und wird in einem eigenen Verfahren veranlagt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Diese Steuern sind kantonale Steuern und deshalb von Kanton zu Kanton wieder unterschiedlich.
In den meisten Kantonen umfasst sie Vermögensüberträge an Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, entfernte Verwandte und nicht verwandte Dritte. Sie ist nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft.
Normalerweise gilt für nahe Verwandte 0 bis 5 Prozent, bei entfernten Verwandten 10 bis 20 Prozent und bei nicht verwandten Dritten 30 bis 50 Prozent.

Pauschalbesteuerung:
Für nicht erwerbstätige vermögende Ausländer ist diese Art der Besteuerung eine sehr interessante Möglichkeit viel Steuern zu sparen und der häufigste Grund der Domizilnahme in der Schweiz.
Besteuert wird nicht nach dem tatsächlichen Vermögen und Einkommen sondern alleine nach dem tatsächlichen Lebensaufwand. Dieser wird aus dem durchschnittlichen Wert der gemieteten Wohnung oder des Eigenheimes errechnet.

Normalerweise wird das Fünffache des jährlichen Eigenmietwertes genommen und dieser Wert mit 5 Prozent kapitalisiert. Dieser so errechnete Vermögenswert ist dann die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuerberechnung.
Um Missbräuche (zu tiefer Mietwert) zu verhindern ist eine Mindestberechnungs-grundlage festgesetzt, beispielsweise CHF 150'000.00.

Von dieser Sparmöglichkeit kann nur profitieren, wer das erste Mal Wohnsitz in der Schweiz beansprucht oder mindestens 10 Jahre Landesabwesend war. Zudem darf die Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Das Welteinkommen wird also nicht berücksichtigt und muss nicht offen gelegt werden.
Erwerbseinkünfte und Kapitalerträge aus dem Ausland bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Freitag, 18. Mai 2007

Kostbare Wärme

In einem schlecht isolierten Haus können Unmengen an Energie durch die Fassade, die Fenster und durch das Dach verloren gehen.
In einem normalen Einfamilienhaus sind dies schnell einmal 2'000 bis 3'000 Liter Heizöl pro Jahr.
Aber nicht nur der Geldbeutel, sondern auch Ihr Wohlbefinden leidet. Neben dem Heizkörper kommen Sie ins Schwitzen, zwei Meter daneben müssen Sie sich eine Wolljacke überziehen.
Wie gross Ihr Sparpotenzial sein ist, können Sie selber errechnen:
Teilen Sie den Energieverbrauch pro Jahr durch die Anzahl Quadratmeter der beheizten Räume.
Beispiel: Wenn Sie für Heizung und Warmwasser pro Jahr 3'000 Liter Heizöl verbrauchen und Ihr Haus 150 m2 beheizte Fläche aufweist, dann ist Ihre Energiezahl 20 Liter pro Quadratmeter und Jahr.
Wenn Sie mehr als 10 Liter pro Quadratmeter verbrauchen, stimmt etwas nicht. Ein energietechnisch erneuertes Haus benötigt etwa 7 bis 10 Liter pro Jahr und Quadratmeter.

Donnerstag, 17. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem 2

Es wir unterschieden zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Firmen).
Das föderalistische System der Schweiz schlägt sich auch in der Steuerbewertung nieder. Die steuerliche Belastung kann von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Es ist deshalb vor der Wohnsitzwahl unbedingt erforderlich dies individuell und von Fall zu Fall ab zu klären wie wichtig die Steuerfrage bei der Wohnsitzwahl ist.
Steuerpflichtig ist jede Person, welche in der Schweiz Wohnsitz hat. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen mit unbeweglichem Vermögen (Immobilien, etc.) in der Schweiz.
Die wichtigsten Steuern sind: Einkommen-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer. Hinzu zu kommen noch Steuern wie: Grundstücksgewinn-, Liegenschafts- und Handänderungssteuern.

Ordentliche Steuern erheben:
§ Der Bund; er finanziert sich vor allem aus indirekten Steuern wie: Mehrwertsteuer und Mineralsteuer.
Direkte Steuer erhebt er von allen berufstätigen natürlichen Personen welche in der Schweiz Wohnsitz haben oder sich hier aufhalten und einem Erwerb nachgehen. Der Maximalsatz liegt bei 11.5%.
Weiter wird auf jeden Ertrag bei Wertpapieren und Zinsen von Guthaben auf Schweizer Banken eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese Sicher-
heitssteuer wird zurück erstattet oder bei ordentlicher Deklarierung des Einkommens von der Einkommenssteuer abgezogen.

§ Der Kanton: erhebt Einkommens- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegt zwischen 2 bis 7 Promillen.
§ Die Gemeinde: berechnet ihre Steuer, indem sie die kantonale Steuer mit einem Faktor multipliziert.

§ Die Einkommensteuer: wird vom Bruttogesamteinkommen minus der berechtigten Abzüge errechnet. Sie ist von Kanton zu Kanton verschieden. So bezahlt beispielsweise eine verheiratete Person mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000.00 im Kanton Zug 3.44 Prozent und im Kanton Jura 11.9 Prozent.

Steuerbelastungsbeispiele:

§ Kanton Zug
Durchschnitt: -48.7
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -46.4
35'000.00 bis 80'000.00 -45.0
90'000.00 bis 1 Million -52.1

§ Kanton Schwyz
Durchschnitt -65.1
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -85.8
35'000.00 bis 80'000.00 -71.9
90'000.00 bis 1 Million -54.7

§ Kanton Zürich
Durchschnitt -93.0
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -151.8
35'000.00 bis 80'000.00 -92.2
90'000.00 bis 1 Million -85.0

§ Kanton Luzern
Durchschnitt -132.4
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -141.5
35'000.00 bis 80'000.00 -141.0
90'000.00 bis 1 Million -109.1

Obige Zahlen geben die Steuerbelastung des Bruttoeinkommens für Kanons-, Gemeinde- und Kirchensteuer aus dem Jahre 2005 wider.
Auf Grund der grossen Kantonalen Unterschiede ist es unbedingt zu empfehlen einen Experten zu Rate zu ziehen. Abraxon Immobilien und Investment hilft ihnen gerne weiter.

Mittwoch, 16. Mai 2007

Das Schweizer Steuersystem

Das schweizerische Steuersystem ist in direkte Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer aufgeteilt.
Aus der föderalistischen Aufteilung in Bund und Kantone bestehen in der Schweiz 27 Steuersysteme.
Es ist dabei zu beachten, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen sehr unterschiedlich sein können.
Die Kompetenzen der Kantone decken wichtige Bereiche wie etwa die Festlegung der Steuertarife und Steuersätze ab.
Besonders steuergünstige Kantone sind Zug und Schwyz. Neuerdings ziehen auch Kantone wie Nidwalden oder Appenzell mit lukrativen Vergünstigungen für Firmen nach. Aber auch in anderen Kantonen wie zum Beispiel Graubünden machen interessante Angebote für Firmen, wie auch für Privatpersonen.
Juristische (Firmen) und natürliche Personen sind dann steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz, ihre Betriebstätte oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch, wenn der Sitz/Wohnsitz im Ausland ist kann in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen an seinem Ursprung besteuert werden.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden hat die Schweiz mit vielen Industrieländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Samstag, 5. Mai 2007

In guter Gesellschaft

In guter Gesellschaft
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 MilliardenOtto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 MilliardenKlaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 MilliardenMerk-Erben (Chemie) mit ca. 1 MilliardeJan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 MillionenUnd viele mehr.......Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.

Bewilligungen

Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung und/oder Arbeitsbewilligung. Dabei ist es unwesentlich ob sie als hier privatisieren oder einer Arbeit nachgehen.
Die gesetzliche Regelung ist für die ganze Schweiz gleich. Zuständig sind jedoch die Migrationsämter bzw. die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.
Bei den Bewilligungen unterscheidet man zwischen Personen aus den EU und EFTA Staaten und den Nicht-EU Staaten. Für letztere gelten schärfere Bestimmungen.

Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz:

Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): weniger als ein Jahr

Daueraufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): bis 5 Jahre

Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung)

Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)

Studenten erhalten eine Bewilligung für die Dauer der Ausbildung oder für ein Jahr.
Die Jahresbewilligung wird dann jeweils bis zum Abschluss der Ausbildung um ein Jahr verlängert.

Die Bewilligungen gelten für die ganze Schweiz. Bei einem Wohnortswechsel gilt eine An- und Abmeldepflicht. Es ist nicht notwendig, dass Arbeits- und Wohnort im gleichen Kanton liegen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten für die 15 alten EU-Staaten. Für die ab dem 1. Mai 2004 hinzugekommenen neuen EU-Staaten gelten besondere Über-
Gangsregelungen.

Bei Selbständigerwerbenden gelten ab 2007 neue Regelungen (mehr darüber in einem späteren Kapitel)

Rentner und nichterwerbstätige Personen brauchen auch eine Aufenthaltsbe-
willigung und müssen nachweisen, dass ausreichend finanzielle Mittel und aus-
reichende Versicherungen im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen sind.
Noch Fragen dazu?

Kapital in der Schweiz

Kapital
in der Schweiz
ein beruhigendes Gefühl

In lockere Reihenfolge möchten wir unseren ausländischen Investoren, welche sich entschieden haben etwas von ihrem Kapital oder sogar ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, Informationen vermitteln, welche ihnen helfen sollen ihre Entscheidung nie zu bereuen.
Natürlich sind wir für Anregungen und persönliche Erfahrungen der Leser unseres Forums dankbar. Ihre Fragen bemühen wir uns mit Hilfe unserer Rechts- und Finanzberater möglichst ausführlich zu beantworten.
Ebenfalls möchten wir Sie vor zuviel Bürokratie, übereifrigen Beamten verschonen. Wir sind dafür besorgt, dass Sie so wenig wie nur möglich Steuern bezahlen, in der Schweiz in Ruhe ihr Business tätigen und zufrieden leben können.
Dies ist in manchen unserer Nachbarländer leider fast unmöglich geworden.

Beachten Sie jedoch, dass verschiedene Bestimmungen und Verordnungen in der Schweiz sich zum Teil regional unterscheiden können und, dass diese einer ständigen Veränderung unterworfen sind.
Wir empfehlen deshalb in einem konkreten Fall immer wieder nach zu fragen.

In guter Gesellschaft

Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.
Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.
Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.
Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....
Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.
Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:
August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 Milliarden
Otto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 Milliarden
Klaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 Milliarden
Merk-Erben (Chemie) mit ca. 1 Milliarde
Jan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 Millionen
Und viele mehr.......
Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.
Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.
Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.
Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.

Lebensqualität

Lebensqualität in der Schweiz

Auch wenn die Lebensunterhaltkosten im Vergleich zu den Nachbarländern in der Schweiz recht hoch sind, wird dies durch die Lebensqualität in jeder Hinsicht wieder wettgemacht.
Gerade im heut zu tage sehr umweltbewussten Denken und Handeln ist die Schweiz weltweit in einer Spitzenposition. Die Bevölkerung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert und verantwortungsvoll. Dieses Kriterium wird in den nächsten Jahren sehr an Bedeutung gewinnen und massgeblich zur Wertsteigerung eines Wohnsitzes in diesem Lande beitragen.
Auch das klimatisch ausgeglichene Klima wird in den nächsten Jahren, in welchen immer mehr Umweltkatastrophen erwartet werden, von Vorteil sein.
Die Kriminalität hält sich in Grenzen und die Verkehrssicherheit ist hoch.
Die wirtschaftliche Infrastruktur und die Verkehrstechnisch zentrale Lage ist hervorragende.
Wenn auch nicht gänzlich davon verschont, so ist der Leidensdruck unter einem wahren Beamten- und Gesetzesterror, wie er in unserm nördlichen Nachbarland langsam herrscht bei weitem nicht so ausgeprägt. Die Politiker sind sich bewusst, dass ihre neu geschaffenen Gesetze vom Volke jeder Zeit durch eine Standes oder Volksinitiative wieder zu Fall gebracht werden können und sind diesbezüglich aus eigenem Interesse etwas vorsichtiger und der Bevölkerung gegenüber weniger überheblich.
Auch der Umgang mit Beamten gestaltet sich, wenn auch nicht mehr so unkompliziert, so doch immer noch einfach und speditiv.
Die Gründung einer Firma ist in zwei Wochen erledigt, die Wohnsitzanmeldung in ein paar Tagen.
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