Mittwoch, 4. Juli 2007

Die Lex Koller oder der beschränkte Erwerb von Grundstücken durch Ausländer

Um zu verhindern, dass zuviel Schweizer Boden in ausländische Hände gerät, wurde vor Jahren das Gesetz, Lex Koller, geschaffen.
Nun hat der Bundesrat dem Parlament zwei Botschaften überwiesen, welche eine Abschaffung dieses Gesetztes vorsehen. Es soll also in Zukunft Ausländer wieder gestattet werden ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben.
Der Bundesrat erwartet, dass dadurch dank ausländischen Investitionen mancherorts das sehr knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössert wird. Allerdings ist aber auch zu befürchten, dass dadurch in Tourismusregionen das Angebot an Zweitwohnungen steigen könnte.
Auf gut schweizerisch-föderalistische Art werden deshalb die Kantone aufgefordert innerhalb der nächsten drei Jahre flankierende Massnahmen aus zu arbeiten, welche einen solchen nicht gewünschten Wildwuchs verhindern sollen.
Und schon kommen die so genannt flankierenden Massnahmen von links und von rechts unter Beschuss. Mit anderen Worten das Chaos ist vor programmiert.

Darum möchte Abraxon an dieser Stelle wieder einmal darauf hinweisen, dass jeder, welcher sich einen Zweitwohnsitz, eine Kapitalanlage in Schweizer Immobilien oder ganz einfach und simpel ausgedrückt eine Ferienwohnung in der Schweiz erstehen möchte, gut daran tut, wenn er dieses Geschäft möglichst bald tätigt. Billiger wird es in Zukunft ganz sicher nicht.