Immer mehr Bauherren und Eigentümer von Immobilien entscheiden sich an manchen Stellen für möglichst natur belassene Materialien.
Neben dem ökologischen und gesundheitlichen Effekt spielt sicher auch noch die Attraktivität dieser Produkte eine Rolle.Hinzu kommt, dass gerade Produzenten dieser Waren oft mit all ihrer Liebe zur Qualitätsarbeit und zu ihren Produkten nichts anderes können als Qualität zu fertigen.
Holzböden sind angenehm warm, binden keinen Staub und sind trittelastisch.
Für Holz - den nachwachsenden Rohstoff mit vielfältiger Verwendung - sprechen drei Hauptargumente: • die umweltfreundliche Produktion im Wald• die ökonomischen und ökologischen Vorzüge des Bauens mit Holz• die hervorragenden technologischen und ästhetischen Werkstoffqualitäten
Sie können Holz als Dielen, Parkett oder Holzpflaster verlegen:
§ Dielen sind mit Nut und Feder versehene Massivhölzer aus Fichte, Tanne, Buche, Lärche und Kiefer.
§ Parkett besteht aus Stäben, Riemen oder Tafeln und wird überwiegend in den Holzarten Eiche, Buche, Kiefer, Esche und Ahorn angeboten.
§ Holzpflaster besteht aus einzelnen scharfkantig geschnittenen Holzklötzen.
Die Wohnqualität
Die Wohnqualität und Wohngesundheit als Merkmal von Baustoffen und Gebäuden hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Neben bauphysikalischen Daten wie Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Brandschutz können insbesondere Emissionen und biologische Faktoren unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit beeinflussen. Eine zentrale Größe ist das Raumklima. Mit hervorragendem Wärmeschutz, angenehmen Oberflächentemperaturen und trockener Bauweise besitzt hier der Holzbau ein natürliches Plus.
Warme Böden
Die bekannte Fußwärme von Holzfußböden wie Dielenböden, Parkett oder Holzpflaster lässt sich auch durch Handauflegen testen. Holz ist ein schlechter Wärmeleiter, d.h. es entzieht der berührenden Fläche wenig Wärme und fühlt sich daher angenehm warm an.
Kühl im Sommer
Der hohe Wärmeschutz wirkt auch umgekehrt. Im Sommer bleibt der Holzboden angenehm kühl. In Hitzeperioden schafft abendliches Lüften rasch das richtige Klima für die Nachtruhe. Holzböden heizen infolge relativ geringer Speichermasse weniger lange nach.
Gepufferte Luftfeuchte
Holzbauelemente mit ihren Beplankungen und Bekleidungen zeigen ein charakteristisches Pufferverhalten. Sie nehmen Feuchtigkeit bei Luftfeuchtigkeitsspitzen im Raum auf, speichern sie und geben sie bei trockenem Wohnklima wieder ab. Außerdem gibt es bei Holzböden dank trockener Bauweise keine nennenswerte Neubaufeuchte.
Keine Schimmelpilze
Schimmelpilzbildung ist auf Holzböden nicht zu befürchten. Durch den ausgezeichneten Wärmeschutz sind auch Raumecken so warm, dass dort keine Tauwasserbildung an den Innenoberflächen der Außenbauteile stattfindet.
Raumluft und Wohnhygiene
Die Raumluft ist für die Bewohner Atemluft und Klimamedium. Außer der Versorgung mit Sauerstoff vermittelt sie „Klimadaten“ wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung. Wohnhygienisch wirksam sind daneben verschiedene Bestandteile und Beimengungen, die aus der Außenluft und intern aus Baustoffen, aber auch aus der Nutzung stammen können. Zu solchen nutzungsbedingten Bestandteilen zählen:
• Kohlendioxid aus der Atmung,
• Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Oxide des Stickstoffs und organische Verbindungen aus Verbrennungsprozessen,
• Wasserdampf,
• Tabakrauch,
• Stoffwechselprodukte, Ausdünstungen, Geruchsstoffe, Duftstoffe.
All diese Bestandteile absorbiert ein möglichst natur belassener Holzboden in hohem Masse.
Interessanter Link: http://www.infoholz.de/
Hotelmanagement- und Sozial Media -Consulting, Beratung und Vermittlung von Immoblien und Investment
Posts mit dem Label Immobilien Ratgeber werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Immobilien Ratgeber werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 14. Juni 2007
Sonntag, 10. Juni 2007
Wärmetechnische Gebäudesanierung
Natürlich ist es lobenswert, wenn man sein Haus aus rein ökologischer Sicht saniert.
Man kann so weniger Energiestoffe verbrauchen, hat einen geringeren CO2 – Ausstoss, usw., usw..
Diese Gedanken einmal bei Seite lassend, kann man die Sache natürlich auch vom ökonomischen Gesichtspunkt aus betrachten.
Auch hier kann der Gedanke seinen Energieverbrauch durch bauliche Massnahmen zu drosseln durch aus ein lohnender sein. In unserem Artikel – Kostbare Wärme – in unserem Label – Lifestyle – haben Sie ein Beispiel für die Berechnung Ihres Wärmeverbrauches.
Die Kantone unterstützen heut zu tage solche Sanierungen mit Förderungsbeiträgen.
So oder so sollte man sich von einem neutralen Fachberater, viele Kantone bieten einen solchen Service an, helfen lassen.
Denn eine Sanierung richtig planen und ausführen, hat heute einen beachtlichen Spareffekt.
Nehmen wir zum Beispiel den Kanton Graubünden. Er unterstützt wärmetechnische Gebäudesanierungen mit Förderungsbeiträgen. Allerdings sollte man die Beitragsgesuche vor dem Baubeginn einreichen. Nachträglich werden keine Beiträge mehr gewährt.
Die Anforderungen für die Gewährung von Förderungsbeiträgen sind im Normalfall Sanierungsmassnahmen an Dach, Wänden, Fenster und Keller. Mit diesen Massnahmen erreicht man in der Regel eine Halbierung der Energiekosten.
Um einen möglichst grossen Erfolg einer solchen Sanierung zu garantieren braucht es in erster Linie vom Bauherrn selbst grosses Engagement und, wie oben schon erwähnt, die Hilfe von Fachberatern. Denn eines ist sicher; viele Architekten, Bauunternehmer, Heizungssanitäre, usw., usw. verfügen auch heute noch nicht über all zu grosse Kenntnisse, was diese Art des neuen Bauens anbelangt.
Hier nun ein kurzer Überblick über die Sanierungskosten im Einzelnen:
Folgende Zahlen sind im Jahre 2007 für ein normales Einfamilienhaus als Durchschnittszahlen berechnet.
Neue Fenster:
15'000 bis 25'000 CHF
Hier kann die Preisspanne relativ gross sein. Kommt es doch darauf an ob man: Zweifach- oder Dreifachverglasung nimmt und welche Glasqualität man auswählt.
Ebenso den Preis und die Wärmedämmung bestimmt die Rahmenart. Ob der Fensterrahmen aus Holz, Metall oder Kunststoff ist spielt eine wesentliche Rolle.
Dämmung der Fassade:
40'000 bis 70'000 CHF
Bei diesen Preisen wird von einer Kompaktfassade ausgegangen. Eine hinterlüftete Fassade ist meistens etwas teurer und Ihr Preis ist sehr von der Qualität und der Wahl des Verkleidungsmaterials abhängig.
In dieser Preisschätzung sind die Planung und die Korrekturen an der bestehenden Fassade mit eingeschlossen.
Dämmung des Daches.
15'000 bis 35'000 CHFDie zweite Zahl (bis...) ist etwas hoch gegriffen. Aber meistens bleibt es bei einer Dachisolation nicht nur beim Dämmungsmaterial. Oft müssen auch noch Veränderungen oder Reparaturen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden.
Ist das Dach soweit in gutem Zustand ist deshalb manchmal auch schon mit einer Dämmung des Estrichbodens gedient.
Dämmung des Estrichbodens:
5'000 bis 10'000 CHF
Nicht vergessen sollte man hier die Isolation der Estrichtüren und der Trennwände zu den Wohnräumen.
Dämmung der Kellerdecke:
5'000 bis 10'000 CHF
Auch hier ist, wie beim Estrich, auch die Isolation der Fenster, der Kellertüre und der Trennwände zu den Wohnräumen mit ein zu beziehen.
Kompaktsolaranlage für Warmwasser:
10'000 bis 15'000 CHF
Auf dieses Thema möchten wir in einem späteren Artikel genauer eingehen.
Heizung:
15'000 bis 30'000 CHF
Diese Kosten hängen sehr stark vom Isolationszustand des Hauses ab. Qualitativ bieten alle modernen Heizungen etwa den gleichen Standart. Hinzu käme hier noch der Einsatz von Wärmepumpen und Holzheizung. Auch diesem Thema möchten wir einen separaten Artikel widmen.
Komfortlüftung:
10'000 bis 15'000 CHF
Nicht nur der Aufwand beim Einbau der Rohre ist auf den Preis ausschlaggebend. Es fragt sich auch ob und in welcher Form solch eine Lüftung notwendig ist und wie sie mit der verwendeten Gebäudeisolierung korrespondieren muss.
Diese Angaben wurden zum Teil von -Energie Schweiz- übernommen, http://www.energie-schweiz.ch/
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.energie.gr.ch/ oder bei der Energieberatung anderer Kantone.
Man kann so weniger Energiestoffe verbrauchen, hat einen geringeren CO2 – Ausstoss, usw., usw..
Diese Gedanken einmal bei Seite lassend, kann man die Sache natürlich auch vom ökonomischen Gesichtspunkt aus betrachten.
Auch hier kann der Gedanke seinen Energieverbrauch durch bauliche Massnahmen zu drosseln durch aus ein lohnender sein. In unserem Artikel – Kostbare Wärme – in unserem Label – Lifestyle – haben Sie ein Beispiel für die Berechnung Ihres Wärmeverbrauches.
Die Kantone unterstützen heut zu tage solche Sanierungen mit Förderungsbeiträgen.
So oder so sollte man sich von einem neutralen Fachberater, viele Kantone bieten einen solchen Service an, helfen lassen.
Denn eine Sanierung richtig planen und ausführen, hat heute einen beachtlichen Spareffekt.
Nehmen wir zum Beispiel den Kanton Graubünden. Er unterstützt wärmetechnische Gebäudesanierungen mit Förderungsbeiträgen. Allerdings sollte man die Beitragsgesuche vor dem Baubeginn einreichen. Nachträglich werden keine Beiträge mehr gewährt.
Die Anforderungen für die Gewährung von Förderungsbeiträgen sind im Normalfall Sanierungsmassnahmen an Dach, Wänden, Fenster und Keller. Mit diesen Massnahmen erreicht man in der Regel eine Halbierung der Energiekosten.
Um einen möglichst grossen Erfolg einer solchen Sanierung zu garantieren braucht es in erster Linie vom Bauherrn selbst grosses Engagement und, wie oben schon erwähnt, die Hilfe von Fachberatern. Denn eines ist sicher; viele Architekten, Bauunternehmer, Heizungssanitäre, usw., usw. verfügen auch heute noch nicht über all zu grosse Kenntnisse, was diese Art des neuen Bauens anbelangt.
Hier nun ein kurzer Überblick über die Sanierungskosten im Einzelnen:
Folgende Zahlen sind im Jahre 2007 für ein normales Einfamilienhaus als Durchschnittszahlen berechnet.
Neue Fenster:
15'000 bis 25'000 CHF
Hier kann die Preisspanne relativ gross sein. Kommt es doch darauf an ob man: Zweifach- oder Dreifachverglasung nimmt und welche Glasqualität man auswählt.
Ebenso den Preis und die Wärmedämmung bestimmt die Rahmenart. Ob der Fensterrahmen aus Holz, Metall oder Kunststoff ist spielt eine wesentliche Rolle.
Dämmung der Fassade:
40'000 bis 70'000 CHF
Bei diesen Preisen wird von einer Kompaktfassade ausgegangen. Eine hinterlüftete Fassade ist meistens etwas teurer und Ihr Preis ist sehr von der Qualität und der Wahl des Verkleidungsmaterials abhängig.
In dieser Preisschätzung sind die Planung und die Korrekturen an der bestehenden Fassade mit eingeschlossen.
Dämmung des Daches.
15'000 bis 35'000 CHFDie zweite Zahl (bis...) ist etwas hoch gegriffen. Aber meistens bleibt es bei einer Dachisolation nicht nur beim Dämmungsmaterial. Oft müssen auch noch Veränderungen oder Reparaturen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden.
Ist das Dach soweit in gutem Zustand ist deshalb manchmal auch schon mit einer Dämmung des Estrichbodens gedient.
Dämmung des Estrichbodens:
5'000 bis 10'000 CHF
Nicht vergessen sollte man hier die Isolation der Estrichtüren und der Trennwände zu den Wohnräumen.
Dämmung der Kellerdecke:
5'000 bis 10'000 CHF
Auch hier ist, wie beim Estrich, auch die Isolation der Fenster, der Kellertüre und der Trennwände zu den Wohnräumen mit ein zu beziehen.
Kompaktsolaranlage für Warmwasser:
10'000 bis 15'000 CHF
Auf dieses Thema möchten wir in einem späteren Artikel genauer eingehen.
Heizung:
15'000 bis 30'000 CHF
Diese Kosten hängen sehr stark vom Isolationszustand des Hauses ab. Qualitativ bieten alle modernen Heizungen etwa den gleichen Standart. Hinzu käme hier noch der Einsatz von Wärmepumpen und Holzheizung. Auch diesem Thema möchten wir einen separaten Artikel widmen.
Komfortlüftung:
10'000 bis 15'000 CHF
Nicht nur der Aufwand beim Einbau der Rohre ist auf den Preis ausschlaggebend. Es fragt sich auch ob und in welcher Form solch eine Lüftung notwendig ist und wie sie mit der verwendeten Gebäudeisolierung korrespondieren muss.
Diese Angaben wurden zum Teil von -Energie Schweiz- übernommen, http://www.energie-schweiz.ch/
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.energie.gr.ch/ oder bei der Energieberatung anderer Kantone.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Sonntag, 27. Mai 2007
Das Schweizer Steuersystem3
Quellensteuer:
Die Quellensteuer ist für natürliche Personen, welche keine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung – C) haben und weder mit einem/er Schweizer/in verheiratet sind oder mit einer Person mit Niederlassungsbewilligung in einer rechtlich nicht getrennten Ehe leben. Ebenso ist sie für natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Die Quellensteuer unterliegt besonderen Tarifen und wird in einem eigenen Verfahren veranlagt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Diese Steuern sind kantonale Steuern und deshalb von Kanton zu Kanton wieder unterschiedlich.
In den meisten Kantonen umfasst sie Vermögensüberträge an Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, entfernte Verwandte und nicht verwandte Dritte. Sie ist nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft.
Normalerweise gilt für nahe Verwandte 0 bis 5 Prozent, bei entfernten Verwandten 10 bis 20 Prozent und bei nicht verwandten Dritten 30 bis 50 Prozent.
Pauschalbesteuerung:
Für nicht erwerbstätige vermögende Ausländer ist diese Art der Besteuerung eine sehr interessante Möglichkeit viel Steuern zu sparen und der häufigste Grund der Domizilnahme in der Schweiz.
Besteuert wird nicht nach dem tatsächlichen Vermögen und Einkommen sondern alleine nach dem tatsächlichen Lebensaufwand. Dieser wird aus dem durchschnittlichen Wert der gemieteten Wohnung oder des Eigenheimes errechnet.
Normalerweise wird das Fünffache des jährlichen Eigenmietwertes genommen und dieser Wert mit 5 Prozent kapitalisiert. Dieser so errechnete Vermögenswert ist dann die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuerberechnung.
Um Missbräuche (zu tiefer Mietwert) zu verhindern ist eine Mindestberechnungs-grundlage festgesetzt, beispielsweise CHF 150'000.00.
Von dieser Sparmöglichkeit kann nur profitieren, wer das erste Mal Wohnsitz in der Schweiz beansprucht oder mindestens 10 Jahre Landesabwesend war. Zudem darf die Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Das Welteinkommen wird also nicht berücksichtigt und muss nicht offen gelegt werden.
Erwerbseinkünfte und Kapitalerträge aus dem Ausland bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Die Quellensteuer ist für natürliche Personen, welche keine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung – C) haben und weder mit einem/er Schweizer/in verheiratet sind oder mit einer Person mit Niederlassungsbewilligung in einer rechtlich nicht getrennten Ehe leben. Ebenso ist sie für natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Die Quellensteuer unterliegt besonderen Tarifen und wird in einem eigenen Verfahren veranlagt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Diese Steuern sind kantonale Steuern und deshalb von Kanton zu Kanton wieder unterschiedlich.
In den meisten Kantonen umfasst sie Vermögensüberträge an Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, entfernte Verwandte und nicht verwandte Dritte. Sie ist nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft.
Normalerweise gilt für nahe Verwandte 0 bis 5 Prozent, bei entfernten Verwandten 10 bis 20 Prozent und bei nicht verwandten Dritten 30 bis 50 Prozent.
Pauschalbesteuerung:
Für nicht erwerbstätige vermögende Ausländer ist diese Art der Besteuerung eine sehr interessante Möglichkeit viel Steuern zu sparen und der häufigste Grund der Domizilnahme in der Schweiz.
Besteuert wird nicht nach dem tatsächlichen Vermögen und Einkommen sondern alleine nach dem tatsächlichen Lebensaufwand. Dieser wird aus dem durchschnittlichen Wert der gemieteten Wohnung oder des Eigenheimes errechnet.
Normalerweise wird das Fünffache des jährlichen Eigenmietwertes genommen und dieser Wert mit 5 Prozent kapitalisiert. Dieser so errechnete Vermögenswert ist dann die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuerberechnung.
Um Missbräuche (zu tiefer Mietwert) zu verhindern ist eine Mindestberechnungs-grundlage festgesetzt, beispielsweise CHF 150'000.00.
Von dieser Sparmöglichkeit kann nur profitieren, wer das erste Mal Wohnsitz in der Schweiz beansprucht oder mindestens 10 Jahre Landesabwesend war. Zudem darf die Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Das Welteinkommen wird also nicht berücksichtigt und muss nicht offen gelegt werden.
Erwerbseinkünfte und Kapitalerträge aus dem Ausland bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Donnerstag, 17. Mai 2007
Das Schweizer Steuersystem 2
Es wir unterschieden zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Firmen).
Das föderalistische System der Schweiz schlägt sich auch in der Steuerbewertung nieder. Die steuerliche Belastung kann von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Es ist deshalb vor der Wohnsitzwahl unbedingt erforderlich dies individuell und von Fall zu Fall ab zu klären wie wichtig die Steuerfrage bei der Wohnsitzwahl ist.
Steuerpflichtig ist jede Person, welche in der Schweiz Wohnsitz hat. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen mit unbeweglichem Vermögen (Immobilien, etc.) in der Schweiz.
Die wichtigsten Steuern sind: Einkommen-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer. Hinzu zu kommen noch Steuern wie: Grundstücksgewinn-, Liegenschafts- und Handänderungssteuern.
Ordentliche Steuern erheben:
§ Der Bund; er finanziert sich vor allem aus indirekten Steuern wie: Mehrwertsteuer und Mineralsteuer.
Direkte Steuer erhebt er von allen berufstätigen natürlichen Personen welche in der Schweiz Wohnsitz haben oder sich hier aufhalten und einem Erwerb nachgehen. Der Maximalsatz liegt bei 11.5%.
Weiter wird auf jeden Ertrag bei Wertpapieren und Zinsen von Guthaben auf Schweizer Banken eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese Sicher-
heitssteuer wird zurück erstattet oder bei ordentlicher Deklarierung des Einkommens von der Einkommenssteuer abgezogen.
§ Der Kanton: erhebt Einkommens- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegt zwischen 2 bis 7 Promillen.
§ Die Gemeinde: berechnet ihre Steuer, indem sie die kantonale Steuer mit einem Faktor multipliziert.
§ Die Einkommensteuer: wird vom Bruttogesamteinkommen minus der berechtigten Abzüge errechnet. Sie ist von Kanton zu Kanton verschieden. So bezahlt beispielsweise eine verheiratete Person mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000.00 im Kanton Zug 3.44 Prozent und im Kanton Jura 11.9 Prozent.
Steuerbelastungsbeispiele:
§ Kanton Zug
Durchschnitt: -48.7
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -46.4
35'000.00 bis 80'000.00 -45.0
90'000.00 bis 1 Million -52.1
§ Kanton Schwyz
Durchschnitt -65.1
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -85.8
35'000.00 bis 80'000.00 -71.9
90'000.00 bis 1 Million -54.7
§ Kanton Zürich
Durchschnitt -93.0
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -151.8
35'000.00 bis 80'000.00 -92.2
90'000.00 bis 1 Million -85.0
§ Kanton Luzern
Durchschnitt -132.4
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -141.5
35'000.00 bis 80'000.00 -141.0
90'000.00 bis 1 Million -109.1
Obige Zahlen geben die Steuerbelastung des Bruttoeinkommens für Kanons-, Gemeinde- und Kirchensteuer aus dem Jahre 2005 wider.
Auf Grund der grossen Kantonalen Unterschiede ist es unbedingt zu empfehlen einen Experten zu Rate zu ziehen. Abraxon Immobilien und Investment hilft ihnen gerne weiter.
Das föderalistische System der Schweiz schlägt sich auch in der Steuerbewertung nieder. Die steuerliche Belastung kann von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Es ist deshalb vor der Wohnsitzwahl unbedingt erforderlich dies individuell und von Fall zu Fall ab zu klären wie wichtig die Steuerfrage bei der Wohnsitzwahl ist.
Steuerpflichtig ist jede Person, welche in der Schweiz Wohnsitz hat. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen mit unbeweglichem Vermögen (Immobilien, etc.) in der Schweiz.
Die wichtigsten Steuern sind: Einkommen-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer. Hinzu zu kommen noch Steuern wie: Grundstücksgewinn-, Liegenschafts- und Handänderungssteuern.
Ordentliche Steuern erheben:
§ Der Bund; er finanziert sich vor allem aus indirekten Steuern wie: Mehrwertsteuer und Mineralsteuer.
Direkte Steuer erhebt er von allen berufstätigen natürlichen Personen welche in der Schweiz Wohnsitz haben oder sich hier aufhalten und einem Erwerb nachgehen. Der Maximalsatz liegt bei 11.5%.
Weiter wird auf jeden Ertrag bei Wertpapieren und Zinsen von Guthaben auf Schweizer Banken eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese Sicher-
heitssteuer wird zurück erstattet oder bei ordentlicher Deklarierung des Einkommens von der Einkommenssteuer abgezogen.
§ Der Kanton: erhebt Einkommens- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegt zwischen 2 bis 7 Promillen.
§ Die Gemeinde: berechnet ihre Steuer, indem sie die kantonale Steuer mit einem Faktor multipliziert.
§ Die Einkommensteuer: wird vom Bruttogesamteinkommen minus der berechtigten Abzüge errechnet. Sie ist von Kanton zu Kanton verschieden. So bezahlt beispielsweise eine verheiratete Person mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000.00 im Kanton Zug 3.44 Prozent und im Kanton Jura 11.9 Prozent.
Steuerbelastungsbeispiele:
§ Kanton Zug
Durchschnitt: -48.7
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -46.4
35'000.00 bis 80'000.00 -45.0
90'000.00 bis 1 Million -52.1
§ Kanton Schwyz
Durchschnitt -65.1
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -85.8
35'000.00 bis 80'000.00 -71.9
90'000.00 bis 1 Million -54.7
§ Kanton Zürich
Durchschnitt -93.0
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -151.8
35'000.00 bis 80'000.00 -92.2
90'000.00 bis 1 Million -85.0
§ Kanton Luzern
Durchschnitt -132.4
Einkommen: 7'500.00 bis 30'000.00 -141.5
35'000.00 bis 80'000.00 -141.0
90'000.00 bis 1 Million -109.1
Obige Zahlen geben die Steuerbelastung des Bruttoeinkommens für Kanons-, Gemeinde- und Kirchensteuer aus dem Jahre 2005 wider.
Auf Grund der grossen Kantonalen Unterschiede ist es unbedingt zu empfehlen einen Experten zu Rate zu ziehen. Abraxon Immobilien und Investment hilft ihnen gerne weiter.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Mittwoch, 16. Mai 2007
Das Schweizer Steuersystem
Das schweizerische Steuersystem ist in direkte Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer aufgeteilt.
Aus der föderalistischen Aufteilung in Bund und Kantone bestehen in der Schweiz 27 Steuersysteme.
Es ist dabei zu beachten, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen sehr unterschiedlich sein können.
Die Kompetenzen der Kantone decken wichtige Bereiche wie etwa die Festlegung der Steuertarife und Steuersätze ab.
Besonders steuergünstige Kantone sind Zug und Schwyz. Neuerdings ziehen auch Kantone wie Nidwalden oder Appenzell mit lukrativen Vergünstigungen für Firmen nach. Aber auch in anderen Kantonen wie zum Beispiel Graubünden machen interessante Angebote für Firmen, wie auch für Privatpersonen.
Juristische (Firmen) und natürliche Personen sind dann steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz, ihre Betriebstätte oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch, wenn der Sitz/Wohnsitz im Ausland ist kann in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen an seinem Ursprung besteuert werden.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden hat die Schweiz mit vielen Industrieländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Aus der föderalistischen Aufteilung in Bund und Kantone bestehen in der Schweiz 27 Steuersysteme.
Es ist dabei zu beachten, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen sehr unterschiedlich sein können.
Die Kompetenzen der Kantone decken wichtige Bereiche wie etwa die Festlegung der Steuertarife und Steuersätze ab.
Besonders steuergünstige Kantone sind Zug und Schwyz. Neuerdings ziehen auch Kantone wie Nidwalden oder Appenzell mit lukrativen Vergünstigungen für Firmen nach. Aber auch in anderen Kantonen wie zum Beispiel Graubünden machen interessante Angebote für Firmen, wie auch für Privatpersonen.
Juristische (Firmen) und natürliche Personen sind dann steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz, ihre Betriebstätte oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch, wenn der Sitz/Wohnsitz im Ausland ist kann in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen an seinem Ursprung besteuert werden.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden hat die Schweiz mit vielen Industrieländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Samstag, 5. Mai 2007
In guter Gesellschaft
In guter Gesellschaft
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 MilliardenOtto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 MilliardenKlaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 MilliardenMerk-Erben (Chemie) mit ca. 1 MilliardeJan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 MillionenUnd viele mehr.......Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 MilliardenOtto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 MilliardenKlaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 MilliardenMerk-Erben (Chemie) mit ca. 1 MilliardeJan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 MillionenUnd viele mehr.......Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Bewilligungen
Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung
Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung und/oder Arbeitsbewilligung. Dabei ist es unwesentlich ob sie als hier privatisieren oder einer Arbeit nachgehen.
Die gesetzliche Regelung ist für die ganze Schweiz gleich. Zuständig sind jedoch die Migrationsämter bzw. die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.
Bei den Bewilligungen unterscheidet man zwischen Personen aus den EU und EFTA Staaten und den Nicht-EU Staaten. Für letztere gelten schärfere Bestimmungen.
Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz:
Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): weniger als ein Jahr
Daueraufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): bis 5 Jahre
Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung)
Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
Studenten erhalten eine Bewilligung für die Dauer der Ausbildung oder für ein Jahr.
Die Jahresbewilligung wird dann jeweils bis zum Abschluss der Ausbildung um ein Jahr verlängert.
Die Bewilligungen gelten für die ganze Schweiz. Bei einem Wohnortswechsel gilt eine An- und Abmeldepflicht. Es ist nicht notwendig, dass Arbeits- und Wohnort im gleichen Kanton liegen.
Die oben aufgeführten Regelungen gelten für die 15 alten EU-Staaten. Für die ab dem 1. Mai 2004 hinzugekommenen neuen EU-Staaten gelten besondere Über-
Gangsregelungen.
Bei Selbständigerwerbenden gelten ab 2007 neue Regelungen (mehr darüber in einem späteren Kapitel)
Rentner und nichterwerbstätige Personen brauchen auch eine Aufenthaltsbe-
willigung und müssen nachweisen, dass ausreichend finanzielle Mittel und aus-
reichende Versicherungen im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen sind.
Noch Fragen dazu?
Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung und/oder Arbeitsbewilligung. Dabei ist es unwesentlich ob sie als hier privatisieren oder einer Arbeit nachgehen.
Die gesetzliche Regelung ist für die ganze Schweiz gleich. Zuständig sind jedoch die Migrationsämter bzw. die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.
Bei den Bewilligungen unterscheidet man zwischen Personen aus den EU und EFTA Staaten und den Nicht-EU Staaten. Für letztere gelten schärfere Bestimmungen.
Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz:
Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): weniger als ein Jahr
Daueraufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): bis 5 Jahre
Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung)
Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
Studenten erhalten eine Bewilligung für die Dauer der Ausbildung oder für ein Jahr.
Die Jahresbewilligung wird dann jeweils bis zum Abschluss der Ausbildung um ein Jahr verlängert.
Die Bewilligungen gelten für die ganze Schweiz. Bei einem Wohnortswechsel gilt eine An- und Abmeldepflicht. Es ist nicht notwendig, dass Arbeits- und Wohnort im gleichen Kanton liegen.
Die oben aufgeführten Regelungen gelten für die 15 alten EU-Staaten. Für die ab dem 1. Mai 2004 hinzugekommenen neuen EU-Staaten gelten besondere Über-
Gangsregelungen.
Bei Selbständigerwerbenden gelten ab 2007 neue Regelungen (mehr darüber in einem späteren Kapitel)
Rentner und nichterwerbstätige Personen brauchen auch eine Aufenthaltsbe-
willigung und müssen nachweisen, dass ausreichend finanzielle Mittel und aus-
reichende Versicherungen im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen sind.
Noch Fragen dazu?
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Kapital in der Schweiz
Kapital
in der Schweiz
ein beruhigendes Gefühl
In lockere Reihenfolge möchten wir unseren ausländischen Investoren, welche sich entschieden haben etwas von ihrem Kapital oder sogar ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, Informationen vermitteln, welche ihnen helfen sollen ihre Entscheidung nie zu bereuen.
Natürlich sind wir für Anregungen und persönliche Erfahrungen der Leser unseres Forums dankbar. Ihre Fragen bemühen wir uns mit Hilfe unserer Rechts- und Finanzberater möglichst ausführlich zu beantworten.
Ebenfalls möchten wir Sie vor zuviel Bürokratie, übereifrigen Beamten verschonen. Wir sind dafür besorgt, dass Sie so wenig wie nur möglich Steuern bezahlen, in der Schweiz in Ruhe ihr Business tätigen und zufrieden leben können.
Dies ist in manchen unserer Nachbarländer leider fast unmöglich geworden.
Beachten Sie jedoch, dass verschiedene Bestimmungen und Verordnungen in der Schweiz sich zum Teil regional unterscheiden können und, dass diese einer ständigen Veränderung unterworfen sind.
Wir empfehlen deshalb in einem konkreten Fall immer wieder nach zu fragen.
In guter Gesellschaft
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.
Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.
Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.
Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....
Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.
Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:
August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 Milliarden
Otto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 Milliarden
Klaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 Milliarden
Merk-Erben (Chemie) mit ca. 1 Milliarde
Jan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 Millionen
Und viele mehr.......
Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.
Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.
Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.
Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.
in der Schweiz
ein beruhigendes Gefühl
In lockere Reihenfolge möchten wir unseren ausländischen Investoren, welche sich entschieden haben etwas von ihrem Kapital oder sogar ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, Informationen vermitteln, welche ihnen helfen sollen ihre Entscheidung nie zu bereuen.
Natürlich sind wir für Anregungen und persönliche Erfahrungen der Leser unseres Forums dankbar. Ihre Fragen bemühen wir uns mit Hilfe unserer Rechts- und Finanzberater möglichst ausführlich zu beantworten.
Ebenfalls möchten wir Sie vor zuviel Bürokratie, übereifrigen Beamten verschonen. Wir sind dafür besorgt, dass Sie so wenig wie nur möglich Steuern bezahlen, in der Schweiz in Ruhe ihr Business tätigen und zufrieden leben können.
Dies ist in manchen unserer Nachbarländer leider fast unmöglich geworden.
Beachten Sie jedoch, dass verschiedene Bestimmungen und Verordnungen in der Schweiz sich zum Teil regional unterscheiden können und, dass diese einer ständigen Veränderung unterworfen sind.
Wir empfehlen deshalb in einem konkreten Fall immer wieder nach zu fragen.
In guter Gesellschaft
Seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen heute bei Weitem nicht nur für Multimillionäre interessant.
Obwohl für diesen Club der „Wohnsitz Schweiz“ allein schon aus steuerlichen Gründen interessant ist.
Der bekannteste in diesem illusteren Kreise ist wohl Michael Schumacher mit einem geschätzten Vermögen von über 300 Millionen. Doch möchten wir Herrn Schumacher hier nicht unterstellen, dass dies der einzige Beweggrund war sich in diesem Lande nieder zu lassen.
Denn, viele andere Argumente sprechen für solch eine Entscheidung. Zu erwähnen wäre da zum Beispiel: Hohe Lebensqualität, hohe Sicherheit, Stabilität, gesicherte Arbeitsplätze, interessante Verdienstmöglichkeiten, etc., etc....
Diese und andere Punkte werden im Verlaufe dieser Blogunterhaltung eingehend behandelt.
Weitere Prominente ausländische Mitbürger sind:
August von Fink (Mövenpick) mit ca. 3.5 Milliarden
Otto Beisheim (Metro) mit ca. 3.0 Milliarden
Klaus Jakobs (Adecco) mit ca. 2.5 Milliarden
Merk-Erben (Chemie) mit ca. 1 Milliarde
Jan Ulrich (Radsport) mit ca. 100 Millionen
Und viele mehr.......
Seit die Schweiz mit der EU im Jahre 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen unterzeichnet hat ist dies auch für den so genannten „Normalbürger“ sehr interessant.
Mit dem neuen Abkommen wird es dem EU-Bürger leichter gemacht sich in einem der 26 Kantone niederzulassen.
Denn, er hat jetzt Anspruch auf eine Daueraufenthalts-Bewilligung von 5 Jahren. Und dies sowohl als Erwerbstätiger als auch als Privatier.
Selbstverständlich kann die Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verlängert werden.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Lebensqualität
Lebensqualität in der Schweiz
Auch wenn die Lebensunterhaltkosten im Vergleich zu den Nachbarländern in der Schweiz recht hoch sind, wird dies durch die Lebensqualität in jeder Hinsicht wieder wettgemacht.
Gerade im heut zu tage sehr umweltbewussten Denken und Handeln ist die Schweiz weltweit in einer Spitzenposition. Die Bevölkerung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert und verantwortungsvoll. Dieses Kriterium wird in den nächsten Jahren sehr an Bedeutung gewinnen und massgeblich zur Wertsteigerung eines Wohnsitzes in diesem Lande beitragen.
Auch das klimatisch ausgeglichene Klima wird in den nächsten Jahren, in welchen immer mehr Umweltkatastrophen erwartet werden, von Vorteil sein.
Die Kriminalität hält sich in Grenzen und die Verkehrssicherheit ist hoch.
Die wirtschaftliche Infrastruktur und die Verkehrstechnisch zentrale Lage ist hervorragende.
Wenn auch nicht gänzlich davon verschont, so ist der Leidensdruck unter einem wahren Beamten- und Gesetzesterror, wie er in unserm nördlichen Nachbarland langsam herrscht bei weitem nicht so ausgeprägt. Die Politiker sind sich bewusst, dass ihre neu geschaffenen Gesetze vom Volke jeder Zeit durch eine Standes oder Volksinitiative wieder zu Fall gebracht werden können und sind diesbezüglich aus eigenem Interesse etwas vorsichtiger und der Bevölkerung gegenüber weniger überheblich.
Auch der Umgang mit Beamten gestaltet sich, wenn auch nicht mehr so unkompliziert, so doch immer noch einfach und speditiv.
Die Gründung einer Firma ist in zwei Wochen erledigt, die Wohnsitzanmeldung in ein paar Tagen.
Teilen Sie es uns mit, wenn Sie Fragen zu diesen Themata haben.
Auch wenn die Lebensunterhaltkosten im Vergleich zu den Nachbarländern in der Schweiz recht hoch sind, wird dies durch die Lebensqualität in jeder Hinsicht wieder wettgemacht.
Gerade im heut zu tage sehr umweltbewussten Denken und Handeln ist die Schweiz weltweit in einer Spitzenposition. Die Bevölkerung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert und verantwortungsvoll. Dieses Kriterium wird in den nächsten Jahren sehr an Bedeutung gewinnen und massgeblich zur Wertsteigerung eines Wohnsitzes in diesem Lande beitragen.
Auch das klimatisch ausgeglichene Klima wird in den nächsten Jahren, in welchen immer mehr Umweltkatastrophen erwartet werden, von Vorteil sein.
Die Kriminalität hält sich in Grenzen und die Verkehrssicherheit ist hoch.
Die wirtschaftliche Infrastruktur und die Verkehrstechnisch zentrale Lage ist hervorragende.
Wenn auch nicht gänzlich davon verschont, so ist der Leidensdruck unter einem wahren Beamten- und Gesetzesterror, wie er in unserm nördlichen Nachbarland langsam herrscht bei weitem nicht so ausgeprägt. Die Politiker sind sich bewusst, dass ihre neu geschaffenen Gesetze vom Volke jeder Zeit durch eine Standes oder Volksinitiative wieder zu Fall gebracht werden können und sind diesbezüglich aus eigenem Interesse etwas vorsichtiger und der Bevölkerung gegenüber weniger überheblich.
Auch der Umgang mit Beamten gestaltet sich, wenn auch nicht mehr so unkompliziert, so doch immer noch einfach und speditiv.
Die Gründung einer Firma ist in zwei Wochen erledigt, die Wohnsitzanmeldung in ein paar Tagen.
Teilen Sie es uns mit, wenn Sie Fragen zu diesen Themata haben.
Labels:Lifestyle
Immobilien Ratgeber
Abonnieren
Posts (Atom)